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Rechtsberatung für öffentliche Auftraggeber

Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht für öffentliche Bau-, Planungs- und Beschaffungsprojekte

Öffentliche Auftraggeber stehen bei Bau-, Planungs- und Beschaffungsvorhaben vor besonderen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Vergabeverfahren müssen rechtssicher vorbereitet und dokumentiert werden, Bauprojekte müssen trotz Nachträgen, Fristen und technischen Schnittstellen steuerbar bleiben, und Planungsleistungen müssen vertraglich sauber geregelt sein.

Beratung für öffentliche und institutionelle Auftraggeber

Die Kanzlei berät öffentliche und institutionelle Auftraggeber bei vergaberechtlichen, baurechtlichen und architektenrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Bau-, Sanierungs- und Infrastrukturprojekte.
Zu den typischen Mandanten zählen Kommunen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Hochschulen sowie öffentliche und öffentliche nahe Bauherren.

Leistungsschwerpunkte

Vergaberecht
Baurecht
Architekten- und Ingenieurrecht

Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und rechtlichen Begleitung komplexer Vergabeverfahren - von der Wahl der Verfahrensart über Vergabeunterlagen bis hin zu Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren.

Beratung bei öffentlichen Bauvorhaben, Bauverträgen, Nachträgen, Bauzeitfragen, Behinderungsanzeigen, Mängeln, Abnahmen und Schlussrechnungen. Ziel ist eine rechtssichere und zugleich projektorientierte Begleitung laufender Bauvorhaben.

Beratung zu Planerverträgen, Leistungsumfang, Honorarfragen, Nachträgen sowie Haftungs und Schnittstellenthemen zwischen Planung, Vergabe und Bauausführung - mit besonderem Fokus auf komplexe Projektstrukturen.

Rechtssicher. Pragmatisch. Projektorientiert.

Öffentliche Auftraggeber benötigen rechtliche Beratung, die nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch die Abläufe in Verwaltung, Gremien, Projektsteuerung und Fördermittelpraxis berücksichtigt. Gerade bei komplexen Bau- und Beschaffungsvorhaben kommt es darauf an, rechtliche Anforderungen verständlich aufzubereiten und Entscheidungen sicher vorzubereiten.

Die Beratung soll Fehler frühzeitig vermeiden, Verfahren stabilisieren und Projekte rechtlich belastbar begleiten – ohne den praktischen Fortgang des Vorhabens aus dem Blick zu verlieren.

Ihr Vorteil durch spezialisierte Beratung

Wir stabilisieren Ihre Verfahren und begleiten Sie kompetent durch alle Phasen Ihres Bau- oder Beschaffungsprojekts.

Typische Fragestellungen

Wie wird ein Vergabeverfahren rechtssicher vorbereitet?

Welche Verfahrensart ist für das konkrete Projekt geeignet?

Wie werden Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien gestaltet?

Wie ist mit Bieterfragen, Rügen oder Beanstandungen umzugehen?

Wie werden Nachträge bei öffentlichen Bauvorhaben rechtlich bewertet?

Was ist bei Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Mehrkosten zu beachten?

Wie werden Architekten- und Ingenieurverträge rechtssicher gestaltet?

Wie lassen sich Schnittstellen zwischen Vergabe, Planung und Bauausführung beherrschen?

Wie können Risiken in laufenden Projekten frühzeitig erkannt und gesteuert werden?

Für wen die Beratung besonders relevant ist

Städte und Gemeinden

Kommunale Unternehmen

Krankenhäuser und Klinikträger

Schulen und Bildungseinrichtungen

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Öffentliche Bauherren

Projektsteuerer und technische Verwaltungen

Öffentliche nahe Einrichtungen und Träger

Erfahrung mit komplexen öffentlichen Projekten

Die Beratung öffentlicher Auftraggeber erfordert ein Verständnis für rechtliche, technische und organisatorische Zusammenhänge. Gerade bei größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben treffen Vergaberecht, Baurecht, Architektenrecht, Projektsteuerung und Verwaltungspraxis eng aufeinander.

Die Kanzlei begleitet öffentliche Auftraggeber bei anspruchsvollen Projekten, insbesondere bei Bau- und Sanierungsvorhaben im Bereich Krankenhaus, Schule, Kommune und Hochschule. Dabei steht eine rechtssichere, strukturierte und zugleich pragmatische Begleitung im Vordergrund.

So unterstützt die Kanzlei öffentliche Auftraggeber

rechtliche Prüfung und Strukturierung geplanter Vergabeverfahren

Erstellung und Prüfung von Vergabeunterlagen

Begleitung bei Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren

Prüfung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen

rechtliche Begleitung laufender Bauprojekte

Bewertung von Nachträgen, Mehrkosten, Bauzeitfragen und Mängeln

Vorbereitung rechtssicherer Entscheidungen für Verwaltung, Gremien und Projektverantwortliche

verständliche Aufbereitung komplexer Rechtsfragen

Sie planen ein öffentliches Bau- oder Beschaffungsvorhaben?

Ob Vergabeverfahren, Bauprojekt oder Planervertrag – die Kanzlei unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren und praxistauglichen Umsetzung ihrer Vorhaben.

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