Rechtsberatung für öffentliche Auftraggeber
Vergaberecht, Baurecht und Architektenrecht für öffentliche Bau-, Planungs- und Beschaffungsprojekte
Öffentliche Auftraggeber stehen bei Bau-, Planungs- und Beschaffungsvorhaben vor besonderen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Vergabeverfahren müssen rechtssicher vorbereitet und dokumentiert werden, Bauprojekte müssen trotz Nachträgen, Fristen und technischen Schnittstellen steuerbar bleiben, und Planungsleistungen müssen vertraglich sauber geregelt sein.
Beratung für öffentliche und institutionelle Auftraggeber
Die Kanzlei berät öffentliche und institutionelle Auftraggeber bei vergaberechtlichen, baurechtlichen und architektenrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Bau-, Sanierungs- und Infrastrukturprojekte.
Zu den typischen Mandanten zählen Kommunen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Hochschulen sowie öffentliche und öffentliche nahe Bauherren.
Leistungsschwerpunkte
Vergaberecht
Baurecht
Architekten- und Ingenieurrecht
Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und rechtlichen Begleitung komplexer Vergabeverfahren - von der Wahl der Verfahrensart über Vergabeunterlagen bis hin zu Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren.
Beratung bei öffentlichen Bauvorhaben, Bauverträgen, Nachträgen, Bauzeitfragen, Behinderungsanzeigen, Mängeln, Abnahmen und Schlussrechnungen. Ziel ist eine rechtssichere und zugleich projektorientierte Begleitung laufender Bauvorhaben.
Beratung zu Planerverträgen, Leistungsumfang, Honorarfragen, Nachträgen sowie Haftungs und Schnittstellenthemen zwischen Planung, Vergabe und Bauausführung - mit besonderem Fokus auf komplexe Projektstrukturen.
Rechtssicher. Pragmatisch. Projektorientiert.
Öffentliche Auftraggeber benötigen rechtliche Beratung, die nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch die Abläufe in Verwaltung, Gremien, Projektsteuerung und Fördermittelpraxis berücksichtigt. Gerade bei komplexen Bau- und Beschaffungsvorhaben kommt es darauf an, rechtliche Anforderungen verständlich aufzubereiten und Entscheidungen sicher vorzubereiten.
Die Beratung soll Fehler frühzeitig vermeiden, Verfahren stabilisieren und Projekte rechtlich belastbar begleiten – ohne den praktischen Fortgang des Vorhabens aus dem Blick zu verlieren.
Typische Fragestellungen
Wie wird ein Vergabeverfahren rechtssicher vorbereitet?
Welche Verfahrensart ist für das konkrete Projekt geeignet?
Wie werden Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien und Zuschlagskriterien gestaltet?
Wie ist mit Bieterfragen, Rügen oder Beanstandungen umzugehen?
Wie werden Nachträge bei öffentlichen Bauvorhaben rechtlich bewertet?
Was ist bei Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Mehrkosten zu beachten?
Wie werden Architekten- und Ingenieurverträge rechtssicher gestaltet?
Wie lassen sich Schnittstellen zwischen Vergabe, Planung und Bauausführung beherrschen?
Wie können Risiken in laufenden Projekten frühzeitig erkannt und gesteuert werden?
Für wen die Beratung besonders relevant ist
Städte und Gemeinden
Kommunale Unternehmen
Krankenhäuser und Klinikträger
Schulen und Bildungseinrichtungen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Öffentliche Bauherren
Projektsteuerer und technische Verwaltungen
Öffentliche nahe Einrichtungen und Träger
Erfahrung mit komplexen öffentlichen Projekten
Die Beratung öffentlicher Auftraggeber erfordert ein Verständnis für rechtliche, technische und organisatorische Zusammenhänge. Gerade bei größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben treffen Vergaberecht, Baurecht, Architektenrecht, Projektsteuerung und Verwaltungspraxis eng aufeinander.
Die Kanzlei begleitet öffentliche Auftraggeber bei anspruchsvollen Projekten, insbesondere bei Bau- und Sanierungsvorhaben im Bereich Krankenhaus, Schule, Kommune und Hochschule. Dabei steht eine rechtssichere, strukturierte und zugleich pragmatische Begleitung im Vordergrund.
So unterstützt die Kanzlei öffentliche Auftraggeber
rechtliche Prüfung und Strukturierung geplanter Vergabeverfahren
Erstellung und Prüfung von Vergabeunterlagen
Begleitung bei Bieterfragen, Rügen und Nachprüfungsverfahren
Prüfung und Gestaltung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
rechtliche Begleitung laufender Bauprojekte
Bewertung von Nachträgen, Mehrkosten, Bauzeitfragen und Mängeln
Vorbereitung rechtssicherer Entscheidungen für Verwaltung, Gremien und Projektverantwortliche
verständliche Aufbereitung komplexer Rechtsfragen